Gastschüler/innen
Guest pupils (English version)
Ihr Kind kommt aus dem Ausland und hat dort keine anerkannte deutsche Auslandsschule besucht?
In diesem Fall ist Ihr Kind nicht verpflichtet, sich sofort dem Aufnahmeverfahren eines staatlich anerkannten Gymnasiums zu unterziehen.
Der Schulleiter entscheidet auf der Grundlage der schulrechtlichen Voraussetzungen über die Aufnahme Ihres Kindes in die jeweilige Jahrgangsstufe und regelt das Aufnahmeverfahren.
In der Regel besteht für alle Fächer innerhalb eines Kalenderjahres Notenschutz (d.h., dass Leistungsnachweise nicht vorrückungsrelevant sind), im Fach Deutsch ein weiteres Jahr.
Unsere Schulleitung berät Sie gerne.